Stiftungsgründer für die
„Stiftung Evangelische Bergkirchengemeinde Wiesbaden“
gesucht!
Der Kirchenvorstand plant trotz aller sonstigen finanziellen Belastungen im Zusammenhang mit der Sanierung und Renovierung unserer Bergkirche und der Orgel nunmehr die geldmäßige Ausstattung der bereits von der Kirchenverwaltung der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau genehmigten „Stiftung Evangelische Bergkirchengemeinde Wiesbaden“. Unsere kirchliche Stiftung hat zum Ziel, sich der Lösung solcher Herausforderungen anzunehmen, die im Interesse unserer Gemeinde liegen und der Förderung des christlich verstandenen Gemeinwohls dienen. Dies sind im Besonderen die Erhaltung und Unterhaltung des unserer Gemeinde zuzurechnenden Gebäudeensembles wie die Bergkirche selbst, aber auch das Gemeindehaus, das Küsterhaus und das Pfarrhaus. Andererseits sollen die verschiedenen Facetten des Gemeindelebens wie Kinder-, Jugend- und Seniorenarbeit gefördert und bedürftige Menschen unterstützt werden. Einen weiterern Schwerpunkt bildet die Förderung des kulturellen und künstlerischen Lebens innerhalb unserer Gemeinde.
Bei der „Stiftung Evangelische Bergkirchengemeinde, Wiesbaden“ handelt es sich um eine rechtlich nichtrechtsfähige Stiftung, die von der Bergkirchengemeinde mit Unterstützung der Kirchenverwaltung der EKHN treuhänderisch verwaltet wird. Das Vermögen der nichtrechtsfähigen Stiftung bleibt getrennt vom sonstigen Vermögen der Gemeinde. Es unterliegt im Großen und Ganzen den Regelungen, denen auch das Vermögen rechtsfähiger Stiftungen unterliegt.
Wir möchten mit der Gründung der Stiftung Menschen ansprechen, die durch die Geldmittel, die sie zur Verfügung stellen, das Erreichen unserer Ziele langfristig sichern wollen. Dabei bleibt das Stiftungsvermögen unangetastet, einzig und allein die aus dem Stiftungsvermögen erzielten Erträge werden verausgabt. Dabei ist es unser Anspruch, die Vermögensmasse vernünftig, sorgfältig und gewissenhaft anzulegen, damit unserer Stiftung die finanzielle Kraft nie ausgeht und sie über viele Jahre ihren Zweck und ihre Aufgaben verfolgen kann.
Zunächst benötigen wir ein Kapitalgrundvermögen von EUR 10.000, die wir über Gründungsstiftungen aus den Reihen der Gemeindeglieder erzielen wollen. Wir denken dabei an Beträge ab EUR 2.000, die von den Gründungsstiftern eingebracht werden. In einer gesonderten Gründungsurkunde sollen die Namen dieser Menschen festgehalten werden. Wollen Sie später der „Stiftung Evangelische Bergkirchengemeinde Wiesbaden“ Geldbeträge spenden, weil sich die die Ziele der Stiftung mit Ihren Zielen decken, ist dies jederzeit möglich. Es handelt sich dabei nicht um Spenden im herkömmlichen Sinn, sondern um sogenannte Zustiftungen. Handelt es sich nennenswerte Geldbeträge, kann sich die gebende Person bestimmte Mitspracherechte im Sinne der Ziele der Stiftung sichern.
Wir haben als Kirchenvorstand die Absicht, unsere Stiftung zeitgleich mit dem Erscheinen eines von Herrn Manfred Gerber, früherer Redakteur des Wiesbadener Kurier, verfassten Buches über die im Bergkirchenviertel beheimatete Bergkirchengemeinde im zeitigen Frühjahr 2016 zu gründen. Sollten Sie, liebe Gemeindemitglieder, dem Gedanken an eine Gründungsstiftung oder einer späteren Zustiftung näher treten wollen und noch Fragen haben, stehen Ihnen unsere beiden Pfarrer Markus Nett, Telefon 0611/5319423 und Helmut Peters, Telefon 0173/3401902 sowie Helmut Karst, Telefon 0611/564622 jederzeit gerne zur Verfügung. Gerne stellen wir Ihnen ein Exemplar der genehmigten
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